Die Gebühr wird zum Beitrag – und sonst?

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag birgt einen Systemwechsel. Es werden ab 1. Januar 2013 keine Gebühren mehr pro Gerät erhoben, sondern pro Haushalt wird ein Beitrag – in gleicher Höhe, 17,98 Euro – fällig. Das ist gerechter und sichert den Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zudem eine gewisse Einnahmestabilität.  Dennoch sind mit dem neuen Verfahren viele Probleme nicht gelöst worden Außerdem gibt es Kritik u.a. zum Datenschutz. Behinderte Menschen sollen sich künftig beteiligen – wenn auch nur mit einem Drittel des Beitragssatzes, Taubblinde ausgenommen. Harzt-IV-EmpfängerInnen werden weiterhin einen Nachweis erbringen müssen, damit sie von den Gebühren befreit werden. Die Linksfraktion Hamburg wird daher in Kürze eine Initiative starten, dass der ALG-II-Regelsatz entsprechend angehoben wird.

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