Das Bundesland Rheinland-Pfalz unter Ministerpräsident Kurt Beck klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den ZDF-Staatsvertrag, um die Zahl der politischen Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungs- und Fernsehrat des Senders und damit den Einfluss des Staates zu verringern.
Ursprünglich hatten die Grünen im Bundestag eine Klage erwogen, wofür aber ein Viertel aller Bundestagsabgeordneten hätten stimmen müssen. Die Linke unterstützte den Vorstoß. Es fehlten nur zwölf Stimmen, die von der SPD hätten kommen können. Kurt Beck, der zugleich Verwaltungsratschef des ZDF ist, klagt stattdessen lieber gegen sich selbst als einer derjenigen, die den Staatsvertrag unterschrieben haben und gegen den Staatsvertrag der Organisation, die er – neben dem Intendanten – anführt.
Jetzt hat die Freie und Hansestadt Hamburg ein und dieselbe Verfassungsklage eingereicht. Bevollmächtigter ist wie bei der Klage aus Rheinland-Pfalz, Herr Prof. Dr. Karl-E. Hain, Professor für Öffentliches Recht und Medienrecht an der Universität zu Köln. Ich habe beim Senat nachgefragt.
Nun klagt auch Hamburg gegen den ZDF-Staatsvertrag. Warum eigentlich?
Kategorie:Medienpolitik /
Schreibe einen Kommentar