Vor eineinhalb Jahren, Anfang Januar 2012, entschied das Bundesverfassungsgesetz, dass Zwangsbehandlungen von Menschen, die sich in der medizinischen Behandlung im Maßregelvollzug befinden, gegen die körperliche Unversehrtheit verstoßen. Daher ist nun die Frage, ob die Gesetze angepasst werden müssen, die die rechtlichen Grundlagen für Zwangsbehandlunge, z.B. Gabe von Neuroleptika, Videoüberwachngen und Fixierungen, bilden. Deswegen hat es im Gesundheitsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft gestern eine Expertenanhörung gegeben. dabei waren Richter, Lehrbeauftragte, Datenschüter, Angehörige und auch ein Psychiatrieerfahrener. Die Frage ist auch, ob Zwangsbehandlungen überhaupt nötig sind? Sind sie vielmehr Folter?Dreieinhalb Stunden haben wir Abgeordneten mit den Experten (alles Männer) diskutiert. Der Senat hat Änderungen für drei Gesetze vorgelegt. Das HHer Maßregelvollzugsgesetz, das HHer Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, das HHer Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes.
Welche Alternativen gibt es zur Zwangsbehandlung? Gibt es Fälle, wo es nicht anders geht? Inwiefern ist der Senatsentwurf mit der Behindertenrechtskonvention vereinbar? Diese und andere Fragen standen im Fokus der Debatte.
Das Hauptproblem ist die Datenlage: Es gibt keine empirische Forschung. Auch die Zeit seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde nicht genutzt, um Erfahrungen zu sammeln und wissenschaftlich auszuwerten. Es gibt aber Erfahrungswerte, dass dort, wo die psychiatrische Infrastuktur nicht so ausgebaut ist, viel weniger Menschen zwangsbehandelt werden: In den östlichen Bundesländern. Auch in Hamburg wurde die Erfahrung gemacht, dass man auch ohne Zwangsbehandlung auskommt, nur in wengen Fällen seien sie nötig gewesen, berichtete ein Experte.
Soll mit den Gesetzesänderungen eigentlich nur Rechtsicherheit geschaffen werden oder die Rechte der PatientInnen gesichert werden? Und was ist mit der sozialpsychiatrischen Versorgung? Die ist in Hamburg seit langem ein Dilemma!
Wenn schon die Gesetze bleiben müssen, dass sollte wenigsten eine Karenzzeit von 14 Tagen eingehalten werden, in denen die Menschen bei einer Einweisung nicht zwangsbehandelt werden, forderten einige Experten. Außerdem müsste die integrative Vesorgung ausgebaut und die Stationen kleiner werden, maximal auf 16 Betten beschränkt. Ein Experte wies darauf hin, dass es nach Zwangsbehandlungen immer wieder zu Todesfällen kommt, die Suizidrate sei sehr hoch. In Hamburg solle es einen Psychiatriebeirat geben!
In Kürze wird es das Wortprotokoll der Anhörung geben, das ich gern zur Verfügung stelle. Nach der Sommerpause findet eine Auswertung im Gesundheitsausschuss statt, dann wird auch der Senat zu der Anhörung Stellung nehmen.
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