Tier sind nicht klageberechtigt. Dies bedeutet für Nutz- und Haustiere wie Hühner, Rinder, Hunde, Mäuse und Primaten ein oft erbärmliches Leben und einen vorzeitigen Tod. Als die Linksfraktion der Hamburgischen Bürgerschaft im September 2009 einen Antrag für ein gesetzliches Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände auf den Weg brachte, erwartete sie einen schnellen Erfolg und Umsetzung. In Bremen gilt dieses Recht bereits seit über zwei Jahren. Es hatte zur Folge, dass bestialische Versuche an Primaten, die über zehn Jahre weitgehend ungestört stattfinden konnten, eingestellt wurden. Die Chancen in Hamburg standen gut: Die Grünen haben die Forderung in ihrem Programm – und sie sind in der Regierung. Doch nach der ExpertInnenanhörung und der Senatsbefragung bleibt vor allem eines: Eine große Enttäuschung. Auf mehr als ein zeitlich unverbindlichen Prüfauftrag konnten sich CDU und GAL nicht einigen.
Meine Stellungnahme
Unser Antrag
Der Offene Brief des DTB
Tiere haben Rechte – wer klagt sie ein?
Kategorie:Senioren /
Schreibe einen Kommentar