Auf der 20. Gleichstellungs- und FrauenministerInnenkonferenz (GFMK) am 10. und 11 Juni 2010 in Dresden stand eine gesetzliche Mindestquote für Frauen in den Aufsichtsräten deutscher Unternehmen auf der Tagesordnung. Laut Presseverlautbarung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen in Berlin hat das Gremium über die Frage, „inwieweit eine gesetzliche Quote einer Erhöhung der Repräsentanz von Frauen in Aufsichtsräten deutscher Unternehmen erforderlich ist, eine intensive Debatte geführt. Dabei haben die Bundesländer dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf erkannt und waren sich darüber einig, dass eine gesetzliche Mindestregelung notwendig ist. Die Mehrheit der Bundesländer stimmte für eine gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent für alle deutschen, dem Mitbestimmungsrecht unterliegenden Unternehmen in dieser Legislaturperiode. Differenzen bestanden hinsichtlich der Frage, wann diese Quote eingeführt, in welchen Fristen sie umgesetzt und in welcher Ausgestaltung sie erfolgen soll.“ Auch Senator Till Steffen (GAL) hat sich zu verschiedenen Gelegenheiten positiv zu den Effekten von Quotierungen geäußert.
Ich habe daher folgenden Fragen an den Seant gerichtet:
1. Durch wen wurde die Freie und Hansestadt Hamburg auf der GFMK vertreten?
2. Wie hat der Vertreter, bzw. die Vertreterin in der obengenannten Frage abgestimmt?
a. Falls mit Ja, welche Initiativen wird der Senat für die hamburgweite Umsetzung starten und wann?
b. Falls mit Enthaltung, mit welcher Begründung?
c. Falls mit Ablehnung der Quotierung, mit welcher Begründung?
Eine Antwort gibts in sieben Tagen …
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