„Das Lebenselixier der Gewerkschaften ist die Solidarität.“, heißt es auf der Website der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Der dritte Bundeskongress der zweitgrößten Gewerkschaft Deutschlands nach der IG Metall mit ihren knapp zwei Millionen Mitglieder gab sich zusätzlich das Motto: „Vereint für Gerechtigkeit“. Wenn das so einfach wäre. Denn was ist gerecht, was ist Solidarität – ganz konkret? Der Bundeskongress lebte die Widersprüche seiner Mitglieder leidenschaftlich aus.
Ist es Solidarität, wenn ver.di Tarifverträge abschließt, die unter dem gleichsam geforderten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro liegen? Ist es Solidarität, wenn Betriebsräte aus dem Hafen Leiharbeit verteidigen, Betriebsräte aus der Pflege ihr Verbot fordern? Ist es gerecht, wenn ver.di sich einerseits für einen strengen Datenschutz einsetzt, Personalräte des Bundestatistikamtes aber den Zensus 2011 verteidigen? Und ist es solidarisch, wenn ver.di Krieg als Mittel der Politik ablehnt, aber der Hauptpersonalratsvorsitzende der SoldatInnen und Zivilbeschäftigten die Bundeswehr als Arbeitgeberin verteidigt? Oder wenn die Betriebsratsvorsitzende vom Sicherheitsdienst des Atomkraftwerks Biblis die friedliche Nutzung von Kernenergie fordert? Wer hat Recht, wenn über die Qualifizierung der SachbearbeiterInnen in den Jobcentern und deren Verhalten gegenüber SGB-II-EmpfängerInnen geurteilt wird – die Erwerbslosen in ver.di oder die in ver.di organisierten Personalräte der Jobcenter? Der Bundeskongress war von diesen Selbstverständisdebatten geprägt – und das machte ihn hochpolitisch.
Zum Auftakt des Kongresses befassten sich die Delegierten mit der Frage aller Fragen: Sind der Kapitalismus und der Kapital und Boden Besitzende das Ende der Geschichte? Am Ende wurde die Ausweitung der Mitbestimmung und die Forderung nach einer umfassenden Wirtschaftsdemokratie beschlossen. Der Beschluss umfasst eine Vergesellschaftung von Unternehmen – wie es das Grundgesetz auch vorsieht. Ver.di tritt dafür ein, heißt es im Antrag „Aus der Krise lernen“, endlich Lehren aus der Krise zu ziehen und einen Kurswechsel bei der wirtschaftspolitischen Strategie vorzunehmen.
Die politischen Vertreterinnen und Vertreter auf der Bundesebene wie in den Bundesländern, sind gezielt auf ihre Unterstützung bei diesem Vorhaben bzw. auf ihre Mitwirkung in entsprechenden Gesetzgebungsverfahren zum Wegfall der Schuldenbremse anzusprechen. ver.di wirkt auf die jeweiligen Landesregierungen dahingehend ein, die Aufhebung der Schuldenbremse über das föderative Bundesorgan Bundesrat zu betreiben.
Ver.di hat es in einigen Branchen schwer, die Beschäftigten zu organisieren und gute Arbeit durchzusetzen. Gleichzeitig verschwinden ehemals durchsetzungsstarke Belegschaften wie die aus den Druckereien, weil aufgrund von Überkapazitäten der Maschinenpark stillgelegt wird – oder aber, wie bei der Bauer Media Group, Betriebe im polnischen Grenzgebieten aufgebaut worden sind – gewerkschafts- und damit tariffrei. Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Anker, um weitere Erosionen in die absolute Billiglöhnerei zu stoppen und umzukehren. Die Beschlusslage hierzu wurde erneuert: Die Initiative für einen gesetzlichen Mindestlohn wird weiterhin fortgesetzt, jedoch mit einer Höhe von zurzeit 8,50 Euro. Als Ziel sollen zehn Euro angestrebt werden.
Damit korrigiert ver.di die seit langem an die Organisation herangetragene Kritik, mit der bisherigen Forderungshöhe von 7,50 Euro nur einen Armutslohn zu wollen. Manche Berufsgruppen suchen sich eigene Verbände, viele ÄrztInnen, viele JournalistInnen. Auch der Beamtenbund (DBB) ist eine starke Konkurrenz für die Dienstleistungsgewerkschaft. Der Konflikt um diese Standesinteressen ließ ein Maß an Selbstkritik vermissen.
Vereint für Gerechtlichkeit – soll dies nicht für die Zusammenarbeit mit anderen Gewerkschaften und spezielle Berufsgruppen gelten? Der Marburger Bund, die Stimme der standesbewussten ÄrztInnen, stieg schon vor Jahren aus der gemeinsamen Tarifarbeit mit ver.di aus. Ist das unsolidarisch oder die Folge des Sammelsuriums der nunmehr zehn Jahre alten ver.di, vom Müllmann über die ErzieherInnen über die IngenieurInnen und auch die LeiharbeiterInnen vertreten zu wollen? Ver.di hat trotz Matrix (Fachbereiche/Ebene) ein Kompetenzproblem bei jenen, die spezifische Interessen haben. Etliche AntragsstellerInnen forderten zudem noch ein Ende der Tarifunion mit dem DBB. Ob sich ver.di hiermit bei den BeamtInnen profiliert, darf bezweifelt werden. Denn es sind objektive Prozesse, die die Interessen spalten:
Mit dem Ende der DDR ging die größte Konkurrenz der westlichen Marktwirtschaft auf deutschem Boden unter. Aus „frei und sozial“ wurde freiradikal und aus den neuen Bundesländern ein tariffreies Billiglohnland, weitgehend aufgekauft von westdeutschen und transnational tätigen Unternehmen. Bis heute gelten in Ost und West verschiedene Lohnsysteme. Kritik, dass im neuen Bundesvorstand niemand aus dem Osten vertreten ist, gab es dennoch nur leise am Rande des Kongresses.
Die Deregulierung des Normalarbeitsverhältnisses schuf ein neues, millionenstarkes „Heer“ von prekär Beschäftigten, das die Errungenschaften der ArbeiterInnenbewegung drückt und die Gewerkschaft unattraktiv erscheinen lässt – vor allem für die Jugend: befristet Beschäftigte, Leiharbeitende, MinijobberInnen, Ein-Euro-JobberInnen. Sie zerstören Belegschaften, zerlöchern die Mitbestimmung, verhindern kollektive Bewusstseinsbildung. Schädlich für die Gewerkschaftsbewegung, vernichtend für Tarifvertragswerke.
Die Rente erst ab 67, die wachsende Altersarmut und der Pflegenotstand spalten die Gesellschaft in jene, die noch durch Arbeit ihr letztes Lebensdrittel sorgenfrei durchschreiten und in jene, deren Lebensqualität und gesundheitliches Wohlbefinden stark eingeschränkt wird. Wer heute noch Geld zurücklegen kann, um die spätere Pflege in einem gut ausgestatteten Heim oder mit einer privaten Pflegefachkraft zu Hause zu finanzieren, kann sich entspannt zurücklehnen. Doch diese Gruppe schrumpft. Beschlossen wurde:
ver.di tritt für die Beibehaltung und Stärkung der paritätisch finanzierten gesetzlichen Rentenversicherung in einem umlagefinanzierten, mit solidarischen Umverteilungselementen ausgestatteten System ein, das – ergänzt um eine betriebliche Altersversorgung – eine lebensstandardsichernde Alterssicherung gewährleistet und damit vor Altersarmut schützt. Die Vermeidung von Armut im Alter muss Vorrang vor deren Bekämpfung haben. Deshalb muss verstärkt dort angesetzt werden, wo Armut (im Alter) entsteht – im Erwerbsleben. Denn die gesetzliche Rentenversicherung kann kein Reparaturbetrieb für eine verfehlte Arbeitsmarktpolitik sein!
Leiharbeit in seinen die schlimmsten Facetten wird von ver.di bekämpft. Dennoch konnte sich der Kongress nicht dazu durchringen, langfristig die Abschaffung zu fordern. Auch das Verhältnis Stammbelegschaft – Leiharbeitende wurde zu großzügig bemessen und soll bei maximal zehn Prozent liegen. Beschlossen wurde
Equal Pay und Equal Treatment ab dem ersten Tag des ersten Einsatzes ohne tarifliche Abweichungsmöglichkeiten, sowie eine Flexibilitätszulage vonzehn Prozent. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses muss die Dauer des Einsatzes beim entleihenden Betrieb überschreiten. Ein Mindestlohn bzw. eine Lohnuntergrenze ist auf der Grundlage des zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und den Arbeitgeberverbänden BZA und iGZ abgeschlossenen Mindestlohntarifvertrag zu vereinbaren. Bei allen Schwellenwerten des BetrVG, des KSchG, des DrittelBG und des MitbestG sind Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer einzubeziehen bzw. zu berücksichtigen. Konzerninterne Leiharbeit ist zu verbieten. Bezogen auf die Anzahl der Stammbeschäftigten dürfen maximal zehn Prozent Leiharbeitnehmerinnen/ Leiharbeitnehmer beschäftigt werden. Verstärkte Aufklärungsarbeit bei Betriebsräten in allen ver.di-Fachbereichen über Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten bei der Betreuung von Zeitarbeitkräften. Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes als Teil der Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Stärkung der betrieblichen Interessenvertretung. Erzwingbare Mitbestimmung des Entleih-Betriebsrats über den Einsatz von Zeitarbeitskräften sowie die tarifliche Eingruppierung und Vergütung gemessen am Arbeitsplatz des Zeitarbeitnehmers im Entleih- Unternehmen. Beim Einsatz von Zeitarbeitnehmerinnen/Zeitarbeitnehmern ist eine Übernahmequote mit dem Betriebsrat zu vereinbaren, wenn die Anzahl höher als fünf Prozent der Gesamtbeschäftigten ist und/oder die Einsatzdauer mehr als drei Monate beträgt. Das deutsche Recht muss an die Bestimmungen der EU-Richtlinie angepasst werden um den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten, insbesondere bei tariflichen Abweichungen vom Gleichbehandlungsgrundsatz.
Kernkompetenz jeder Gewerkschaft ist die Tarifpolitik. Doch sind konkrete Forderungen den Tarifkommissionen vorbehalten. Ein Grund, warum es keine Lohnforderungen auf dem Kongress gab – und auch kein Beschluss über die Höhe der zu verkürzenden Arbeitszeit. Viele Delegierte sprachen sich für eine 30-Stunden-Woche aus, auch für noch weniger – alles beim vollem Lohnausgleich. Beschlossen wurde dann:
Die Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich muss wieder zum Inhalt unserer Tarifpolitik werden. Dabei sind Konzepte zu entwickeln, die den unterschiedlichen Bedingungen in den Branchen Rechnung tragen (Entgrenzung der Arbeitszeit bis hin zur strukturellen Unterbeschäftigung). Das Thema „Gute Arbeit“, insbesondere die wachsende psychische und physische Belastung der Beschäftigten, wird in diese Konzepte einbezogen. …<
Künftig soll es zudem öffentliche Positivlisten von Unternehmen geben, die tarifgebunden sind – ein Qualitätssiegel, das sich allerdings erst gesellschaftlich durchsetzen muss. Einstimmig wurde beschlossen, den freien Sonntag weiter zum Ziel gewerkschaftlicher Kampagnen zu machen.Einbezogen werden unter dem Label menschenwürdiger Arbeitszeiten auch die Arbeit an Sonnabenden, im Schichtdienst und Nachtstunden.
Dass sich ver.di an der Arbeit der Hartz-IV-Kommission beteiligt hat, steht bis heute in der Kritik. Dem sozialdemokratischen Grundsatz „Fordern statt fördern“ folgt die Gewerkschaft jedoch nicht. Die Agenda 2010 ist in Augen der Delegierten gescheitert. Beschlossen wurde die Forderung nach einer umfassenden, repressionsfreien Mindestsicherung. Und die soll so aussehen:
Bedarfsdeckende Regelsätze für Kinder und Erwachsene, einzelfallgerechte Mehrbedarfe, eine umfassende Berücksichtigung der tatsächlichen Wohnkosten, eine allgemein zugängliche, gute Gesundheitsversorgung, eine umfassende, allgemein zugängliche, gute Daseinsvorsorge, Altersübergänge ohne erzwingbare Rentenabschläge und eine armutsfeste soziale Mindestsicherung im Alter, ein Schutz vor Willkür und ein tatsächlicher Zugang zum Rechtsstaat, die Abschaffung existenzvernichtender Sanktionen, bürgerfreundlich, sozial- und rechtsstaatlich handelnde Job-Center, ein Recht auf existenzsichernde, gute Arbeit anstelle eines Zwangs zuWorkfare und Hungerlöhnen. …
Der Kongress bekräftigte und konkretisierte die friedenspolitische Position der Gewerkschaft: ver.di lehnt Krieg als Mittel der Politik ab. ver.di setzt sich dafür ein, dass die Bundeswehr ausschließlich der Landesverteidigung dient. Auslandseinsätze sind vom Parlament zu beschließen und auf humanitäre Blauhelm-Einsatze zu begrenzen und fordert, dass
die Bundesrepublik Deutschland den Export von Waffen durch eine gesetzliche Präzisierung stoppt und damit der Initiative der Friedensbewegung Aktion Aufschrei „Stoppt den Waffenhandel“ folgt! Die Mitglieder werden aufgefordert, sich an Friedensaktivitäten zu beteiligen. … Angenommen wurde zudem ein Antrag der Bundesjugendkonferenz, mit dem sich gegen die Werbung für den Soldatinnen-/Soldatenberuf durch die Bundeswehr in Arbeitsagenturen, ARGEN, Optionskommunen, Schulen und Hochschulen, insbesondere durch Informationsveranstaltungen und -büros, Berufsmessensowie den Einsatz von Jugendoffizieren in der politischen Bildung ausgesprochen wird.
Wir … setzen uns insbesondere über den DGB und die Hans-Böckler-Stiftung für eine Friedenserziehung ein, die die verschiedenen Blickwinkel auch der Friedensinitiativen und -organisationen auf die internationalen Beziehungen und Konflikte, insbesondere auf die Auslandseinsätze der Bundeswehr, beleuchtet. …
Lohnarmut ist weiblich, ver.di ist die weiblichste aller Gewerkschaften mit einem Frauenanteil von über 50 Prozent. Neben den frauenpolitisch wichtigen Forderungen nach einem Mindestlohn, der Ablehnung eienr Rente erst ab 67 und weiterer Arbeitszeitverkürzung soll
die Mutterschutzfrist auf 30 Wochen verlängert, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit reformiert, ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft verwirklicht werden. Der 15. Juni, der Tag der Gerechtigkeit für Reinigungskräfte – vornehmlich Frauen, überproportional MigrantInnen, wird Aktionstag bei ver.di. Frauenpolitisch setzte ver.di als erste Massenorganisation neue Maßstäbe und setzt sich künftig für die Einführung des Internationalen Frauentages als gesetzlichen Feiertag ein.
Ver.di steht in den kommenden vier Jahren vor der Herausforderung, der nächsten, bereits absehbaren, Krise des Kapitalismus mit Widerstand zu begegnen. Die weitere Prekarisierung der abhängig Beschäftigen gilt es zu verhindern. Der politische Streik soll hierzu ein Mittel sein, die Diskussion über ihn breit in der Gesamtorganisation geführt werden, um ihn als Streikrecht der Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland zu organisieren. Frank Bsirske richtete ver.di auf die Bundestagswahlen im Jahr 2013 aus: Ein Regierungswechsel ist anzustreben, denn mit schwarzgelb sind die Ziele von ver.di nicht zu verwirklichen. Mit wem dann, ließ er offen. Die Alternativen sind so groß nicht. Ob ein Regierungswechsel auch ein Politikwechsel bedeutet, hängt nicht zuletzt von den Gewerkschaften ab – und ihrer Mobilisierungsfähigkeit.
Kersten Artus, Hamburg, 25. September 2011
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