Am 27. März 2013 beschloss die Bürgerschaft eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Der Einsatz von Leiharbeitnehmer/innen soll im Streik nicht mehr möglich sein, dass Streikrecht gestärkt werden. Was geschieht nun weiter?
Auf meine erste Nachfrage hin vor einem Monat kam heraus, dass noch nicht viel passiert ist. Man sei dabei, mit anderen Bundesländern einen entsprechende Initiative zu starten.
Ich frage jetzt erneut nach:
1. Welche konkreten Schritte wurden seit Mitte April gegangen, um das Ersuchen umzusetzen? Falls noch keine weiteren unternommen wurden: Warum nicht?
2. Gibt es eine interne zeitliche Zielvorgabe, das Ersuchen umzusetzen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie lautet diese?
3. Mit welchen anderen Ländern wir die Bundesratsinitiative vorbereitet und welche zeitlichen Zielvorgaben gibt es? Wer hat die Texthoheit? Gibt es bereits einen Entwurf? Wie lauten die Abstimmungsvereinbarungen?
4. Welchen Stand hat die rechtliche Prüfung in Bezug auf eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes?
5. Welchen Stand hat die rechtliche Prüfung in Bezug auf eine Änderung des Sozialgesetzbuches III?
6. Welchen Stand hat die rechtliche Prüfung in Bezug auf das Betriebsverfassungsgesetz ?
7. Welchen Stand hat die rechtliche Prüfung für ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften?
Die Antwort wird Mitte nächster Woche eintrudeln und ist dann auf meiner Website abrufbar,
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