Der Medienstaatsvertrag für Hamburg und Schleswig-Holstein steht offenbar vor einer weiteren Novellierung. Geregelt werden soll die Einführung von Lokalfunk in Schleswig-Holstein. Beide Bundesländer, Hamburg und Schleswig-Holstein haben eine gemeinsame Anstalt zur Vergabe der Rundfunklizenzen. Ursprünglich soll geplant gewesen sein, 15 Stationen einzurichten.
Dies wurde verworfen, weil von einigen dieser Standorte Hamburger Stadtgebiet hätte erreicht werden können. Nunmehr sollen sechs Stationen eingerichtet werden: Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster, Sylt und Bredstedt. Noch ist der Lokalfunk kommerzfrei.
Ob das künftig so bleibt und/oder ob die bestehenden Lokalfunkstrukturen aufgrund einer beabsichtigen Einführung von Werbung gefährdet ist, ist der Zweck meiner Anfrage. Die Anfrage ist auf meiner Website zu finden, und wird Mitte nächster Woche beantwortet sein.
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