„Heute ist ein großer Tag für die Menschen in der Bundesrepublik Deutschland und solche, die noch auf die Welt kommen werden: Das Personenstandsgesetz verlangt nicht mehr, dass binnen weniger Tage nach der Geburt das Geschlecht des Kindes angegeben werden muss.
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Intersexualität: Es ist ein erster Schritt
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Intersexualität – immer noch werden Babys unnötig operiert
In der Bundesrepublik Deutschland besteht bei der Geburt eines Kindes mit uneindeutigen körperlichen Geschlechtsmerkmalen (Intersex, Besonderheiten der Geschlechtsentwicklung/DSD) seit dem 1. Januar 2009 keine Frist mehr, bis wann das Geschlecht laut Personenstandsgesetz offiziell gemeldet werden muss (§ 7 PStV). Es kann unbeschränkt offen gelassen werden. Der Hamburger Senat hat sich in der Drucksache 19/3438 dieser Position angeschlossen. Trotzdem ist diese Möglichkeit in der Öffentlichkeit kaum bekannt. Weiterlesen